Eine/n halbbesch. Mitarbeiter/in - Bereich Information, Publikationen und Veranstaltungen

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab November 2018 eine/n halbbeschäftigte/n Mitarbeiter/in (20 Wochenstunden, unbefristet) für den Aufgabenbereich Marketing im Bereich Information, Publikationen und Veranstaltungen.

Anstellungserfordernis:
- österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Anstellungsvoraussetzung

Zu den Aufgaben zählen: Weiterentwicklung der Kommunikations- und Marketingstrategie im Team, Planung und Umsetzung des Marketing- und Kommunikationsplans unter Einsatz sämtlicher marketingrelevanten Aktivitäten
Darunter im Speziellen:
-    Externe Kommunikationsmaßnahmen
-    Website- und Newsletter-redaktion und-lektorat
-    Medienkooperationen und -schaltungen
-    Drucksortenproduktionsmanagement
-    Einladungsmanagement
-    Merchandising
-    Projektmanagement

Erwünschte Qualifikationen:
-    Erfahrung im Bereich Marketing und Kommunikation erwünscht in oben genannten Bereichen
-    Erfahrung im Bereich Redaktion, Textierung, Lektorat (Deutsch und Englisch)
-    CMS-Kenntnisse
-    Kommunikations- und Organisationsstärke, Teamfähigkeit
-    Selbstständiges Arbeiten   
-    Kreativität und Offenheit für neue Ideen und deren Umsetzung
-    Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen, hohe Sozialkompetenz und Flexibilität

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.275,25 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf richten Sie bitte bis 7. November 2018 an Information, Publikationen und Veranstaltungen, Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien oder per E-Mail an info@uni-ak.ac.at (Betreff: Marketing)

Die Universität für angewandte Kunst Wien steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität und freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten.