Zweck/ Intention: Die Startstipendien
stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische
Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),
• wenn
ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
• wenn sie keinen
einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1982 geboren wurden
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung
in Zusammenhang mit einer familiengründungs-bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende
Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung
von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen
ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die
für das Jahr 2018 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen
bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer
der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl: insgesamt 30 Stipendien
in folgenden Bereichen
• Bildende Kunst (10 Stipendien)
• Architektur
und Design (10 Stipendien)
• Fotografie (5 Stipendien)
• Medienkunst (5 Stipendien)
Stipendiendauer: Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit August 2018
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 7.800,--
Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung
Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft
(Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug
von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag
von EUR 200,-- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 15. Juli 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem
Vermerk „Startstipendium + Sparte“ zu kennzeichnen.
Einreichung: alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung
einzusenden. Die Bewerbung hat zu enthalten:
• genau ausgefülltes Bewerbungsformular Startstipendium
unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at/.
• Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung
(maximal 1 Seite)
• Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben
zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des
Abschlusszeugnisses sowie Kopie des Meldezettels beilegen.
• Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten
(keine Originale, keine Sammelkataloge). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht
ausreichend.
Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen
per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung kann auch auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden
(http://www.kunstkultur.bka.gv.at/). Alle Unterlagen sind namentlich zu kennzeichnen.
Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen
vorgelegt. Alle BewerberInnen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der
Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann
keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen
können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums
verpflichten sich die StipendiatInnen, der Abteilung II/1 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen
Bericht inklusive Dokumentations-material über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz
2, 1010 Wien
Ansprechperson: Dr. Herbert Hofreither,
herbert.hofreither@bka.gv.at