Grundsätzliches
Beitragsvorschreibung
Die Studienbeitragsvorschreibung richtet sich sowohl nach der Art des Studiums als auch nach der Staatsangehörigkeit der*des Studierenden.
Studierende, die, entweder an derselben oder an einer anderen Universität, zu mehreren Studien zugelassen sind, müssen, sobald in einem dieser Studien eine Beitragspflicht entsteht, den vorgeschriebenen Studienbeitrag
entrichten.
Dieser gilt für alle Studien an allen Universitäten.
Einzahlung
Die fristgerechte Einzahlung des ÖH- und, wenn vorgeschrieben, des Studienbeitrags ist in jedem Semester Voraussetzung sowohl für den Beginn als auch für die jedes Semester erforderliche Meldung der Fortsetzung des Studiums.
Im Rahmen der Zulassung werden die Zahlungsdaten per E-Mail kommuniziert, danach sind sie im Online-Service für Studierende verfügbar.
Bei der Überweisung bitte unbedingt die Zahlungsdaten für das aktuelle Semester angeben, da sonst die Zahlung nicht ordnungsgemäß einlangt und das Studium nicht fortgesetzt werden kann!
Ein Zahlschein kann im Online-Service für Studierende angefordert werden und wird dann per Post zugesandt.
Ordentliche Studien
Bachelor, Master, Diplom, Doktorat
Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR- Landes oder der Schweiz
-
bezahlen pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag, sofern die Studienzeit gemäß Curriculum* zuzüglich zwei Toleranzsemestern eingehalten wird
-
bezahlen pro Semester EUR 386,06 (EUR 363,36 Studienbeitrag + EUR 22,70 ÖH-Beitrag), sofern die Studienzeit gemäß Curriculum* zuzüglich zwei Toleranzsemestern überschritten wird
___
* Die Studienzeit wird bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien über die gesamte Studiendauer, bei Diplomstudien pro
Studienabschnitt betrachtet. Informationen zum Abschluss des 1. Studienabschnittes eines Diplomstudiums gibt es hier. Sofern der erste Studienabschnitt innerhalb der lt. Curriculum vorgesehenen Zeit absolviert wurde, ergibt sich im zweiten
Studienabschnitt ein zusätzliches Toleranzsemester ohne Studienbeitragsvorschreibung.
Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-/EWR-Landes
-
bezahlen pro Semester EUR 749,42
-
automatisch ausgenommen hiervon sind Studierende mit Staatsangehörigkeit eines 'least developed countries' gemäß DAC-Liste der OECD (siehe Finanzielles/Befreiung, Reduktion); sie bezahlen pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag
Postgraduale Lehrgänge
Lehrgangsteilnehmer*innen zahlen die Lehrgangsgebühr sowie pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag. Auskünfte über die Lehrgangsgebühr gibt die jeweilige Lehrgangsleitung.
Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Mitbelegung
Eine Mitbelegung ist beitragsfrei.
Außerordentliches Studium
Studierende, die im Rahmen eines außerordentlichen Studiums einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, bezahlen, unabhängig von
ihrer Staatsangehörigkeit, pro Semester EUR 386,06 (EUR 363,36 Studienbeitrag + EUR 22,70 ÖH-Beitrag). Dieser Beitrag kann nicht rückerstattet werden.