Finanzielles

Studienbeitrag

Grundsätzliches

Beitragsvorschreibung

Die Studienbeitragsvorschreibung richtet sich sowohl nach der Art des Studiums als auch nach der Staatsangehörigkeit der*des Studierenden.

Studierende, die, entweder an derselben oder an einer anderen Universität, zu mehreren Studien zugelassen sind, müssen, sobald in einem dieser Studien eine Beitragspflicht entsteht, den vorgeschriebenen Studienbeitrag entrichten.

Dieser gilt für alle Studien an allen Universitäten.
 

Einzahlung

Die fristgerechte Einzahlung des ÖH- und, wenn vorgeschrieben, des Studienbeitrags ist in jedem Semester Voraussetzung sowohl für den Beginn als auch für die jedes Semester erforderliche Meldung der Fortsetzung des Studiums.

Im Rahmen der Zulassung werden die Zahlungsdaten per E-Mail kommuniziert, danach sind sie im Online-Service für Studierende verfügbar.

Bei der Überweisung bitte unbedingt die Zahlungsdaten für das aktuelle Semes­ter angeben, da sonst die Zahlung nicht ordnungsgemäß einlangt und das Studium nicht fortgesetzt werden kann!

Ein Zahlschein kann im Online-Service für Studierende angefordert werden und wird dann per Post zugesandt.

Ordentliche Studien

Bachelor, Master, Diplom, Doktorat

Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR- Landes oder der Schweiz

  • bezahlen pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag, sofern die Studienzeit gemäß Curriculum* zuzüglich zwei Toleranzsemestern eingehalten wird

  • bezahlen pro Semester EUR 386,06 (EUR 363,36 Studien­beitrag + EUR 22,70 ÖH-Beitrag), sofern die Studienzeit gemäß Curriculum* zuzüglich zwei Toleranzsemestern überschritten wird

___
* Die Studienzeit wird bei Bachelor-, Master- und Dok­to­rats­­­studien über die gesamte Studiendauer, bei Diplomstudien pro Studienabschnitt betrachtet. Informationen zum Abschluss des 1. Studien­ab­schnit­tes eines Diplomstudiums gibt es hier. Sofern der erste Studienabschnitt innerhalb der lt. Curriculum vorgesehenen Zeit absolviert wurde, ergibt sich im zweiten Studienabschnitt ein zu­sätz­liches Toleranzsemester ohne Studienbeitragsvorschreibung.

 

Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-/EWR-Landes

  • bezahlen pro Semester EUR 749,42

  • automatisch ausgenommen hiervon sind Studierende mit Staatsangehörigkeit eines 'least developed countries' gemäß DAC-Liste der OECD (siehe Finanzielles/Befreiung, Reduktion); sie bezahlen pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag

Postgraduale Lehrgänge

Lehrgangsteilnehmer*innen zahlen die Lehrgangsgebühr sowie pro Semester EUR 22,70 ÖH-Beitrag. Aus­künfte über die Lehrgangsgebühr gibt die jeweilige Lehrgangsleitung.

Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

Mitbelegung

Eine Mitbelegung ist beitragsfrei.
 

Außerordentliches Studium

Studierende, die im Rahmen eines außerordentlichen Stu­diums einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, bezahlen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, pro Semester EUR 386,06 (EUR 363,36 Studien­beitrag + EUR 22,70 ÖH-Beitrag). Dieser Beitrag kann nicht rückerstattet werden.

Hinweis: Für manche Beihilfen, Stipendien, Förderungen darf die Mindeststudienzeit laut Curriculum um maximal 1 Toleranzsemester überschritten werden.

Information und Kontakt

Info-Desk
Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 13 - 15 Uhr

Studienangelegenheiten
Oskar-Kokoschka-Platz 2
A-1010 Wien
T: +43-1-71133-2060

Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.

Befreiung, Reduktion für ordentliche Studierende

Erlass und Gleichstellung

Anträge auf Erlass oder beitragsrechtliche Gleichstellung mit Studierenden aus EU-/EWR-Ländern können vor der Zahlung des ÖH-/Studienbeitrags innerhalb der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters eingebracht werden.
 

Rückerstattung

Sofern einer der angeführten Erlass- oder Gleichstellungsgründe nachgewiesen werden kann, können ordentliche Studierende auch noch nach Zahlung einen Antrag auf Rückerstattung des bereits bezahlten Studienbeitrages stellen; für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Ordentliche Studierende können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit aus folgenden Grün­den einen Antrag auf Erlass/Rückerstattung des Studienbeitrages stel­len:

  • Beurlaubung
  • Bezug von Studienbeihilfe: im vergangenen und/oder laufenden Semester
    Nachweis: positiver Studienbeihilfebescheid
  • Teilnahme an Mobilitätsprogramm: offizielle Studierendenaustauschprogramme
    Nachweis: wird vom International Office automatisch an die Studienabteilung weitergeleitet, eine Antragstellung ist nicht notwendig; sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige vorgeschriebene Studienbeiträge an der Angewandten nachträglich bezahlt werden.
  • Individuelle Mobilität: bei Anerkennung von im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen außerhalb eines Mobilitätsprogramms für ein Studium an der Angewandten mindestens im Umfang einer ERASMUS-Mobilität für das jeweilige Semester
  • ÖH-Tätigkeit: für die Dauer der Ausübung der Funktion in der Bundesvertretung oder in der Hochschüler*innenschaft an der Angewandten, längstens aber für vier Semester
    Nachweis: Bestätigung der hufak

Formular

gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis zur Einreichung in der Studienabteilung


Aus Nicht-EU-/EWR-Ländern

  • 'Other low/lower middle/upper middle income country': Ordentliche Studierende mit Staatsangehörigkeit eines 'other low income country' oder eines 'lower middle income country' können gemäß DAC-Liste der OECD einen Antrag auf vollen Beitragserlass/-rückerstattung stellen, ordentliche Studierende mit Staatsangehörigkeit eines 'upper middle income country' einen Antrag auf Erlass/Rückerstattung des halben Studienbeitrags
    Nachweis: Eidesstattliche Erklärung
  • Gleichstellung: Ordentliche Studierende können einen Antrag auf beitragsrechtliche Gleichstellung mit Studierenden aus EU-/EWR-Ländern stellen, wenn
    • ein Aufenthaltstitel, der nicht auf einem Aufenthaltstitel für Studierende beruht, vorliegt
    • die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personen­gruppen­ver­ord­nung nachgewiesen werden kann

Formulare

gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis zur Einreichung in der Studienabteilung


Aus EU-/EWR-Ländern, der Schweiz oder beitragsrechtlich Gleichgestellte

Ordentliche Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sowie beitragsrechtlich gleichgestellte Studierende können in folgenden Fällen einen Antrag auf Erlass/Rückerstattung des Studienbeitrages stellen:

  • Krankheit oder Schwangerschaft: Hinderung am Studium für mehr als zwei Monate während eines Semesters
    Nachweis: Fachärztliche Bestätigung
  • Behinderung: mindestens 50% (nach bundesgesetzlichen Vorschriften)
    Nachweis: Behindertenausweis des Bundessozialamtes
  • Präsenz- und Zivildienst: Hinderung am ordentlichen Studium für mehr als zwei Monate eines Semesters
    Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstservice­agentur
  • Mehrfachstudien: Antragstellung beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei mehr als einem ordentlichen Studium
    Nachweis: siehe Richtlinie des Bundesministeriums

Formular

gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis zur Einreichung in der Studienabteilung


Information und Kontakt

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Mittwoch 13 - 15 Uhr

Studienangelegenheiten
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Wir empfehlen Erstkontakt via E-Mail an studien@uni-ak.ac.at mit möglichst genauer Beschreibung des Anliegens - das ist für alle Beteiligten am nützlichsten.

Beihilfen, Stipendien, Förderungen

Die angeführten Studienförderungsmaßnahmen können von Studierenden mit öster­rei­chi­scher Staatsangehörigkeit sowie gleichgestellten nicht-österreichischen Staatsangehörigen und Sta­aten­losen (siehe Studienförderungsgesetz) bezogen werden:

  • Bundesweite Künstler*innenförderungen
  • Familienbeihilfe - kann Studierenden bis zum 24. (in bestimmten Fällen bis zum 25.) Le­bens­jahr gewährt werden
  • Selbsterhalter*innenstipendium - 
ist eine Sonderform der Studienbeihilfe für Studierende, die sich wenigstens 4 Jahre zur Gänze selbst erhalten haben
  • Sonstige Förderungsmöglichkeiten
 - können von Studienbeihilfebeziehenden be­an­tragt werden (Fahrt­kos­ten­zu­schuss, Studienzuschuss, Ver­sicherungs­kos­ten­beitrag, Beihilfe für ein Aus­lands­­­stu­di­um, Reisekostenzuschuss, Sprach­sti­pen­di­en, Mo­bi­li­täts­sti­­pen­­di­­um, ESF-Kinder­be­treu­ungs­­kosten-Zu­­­schuss, Stu­­di­­en­­un­terstützung, Stu­­di­­en­­be­rech­ti­gungs­prüfung, Ge­för­der­te Dar­le­hen)
  • Studienabschluss-Stipendium
 - kann von Studierenden beantragt werden, die ihr Studium schon sehr weit gebracht haben und ihre Abschlussarbeit bereits begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen haben
  • Studienbeihilfe - 
kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezogen werden
  • Waisenpension - 
kann bei Berufsausbildung maximal bis zum 27. Lebensjahr be­zo­gen werden

An der Universität für angewandte Kunst kann für folgende Stipendien eingereicht werden:

  • Arbeitsstipendium
 - soll Absolvent*innen künstlerischer Universitäten die Möglichkeit bieten, im An­schluss an ihr Studium ein weiterführendes Spezialstudium oder ein stu­di­en­be­zogenes Projekt als Vorbereitung auf eine künstlerische Laufbahn oder eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit durchzuführen
  • Auslandsstipendien
  • Förderungsstipendium
 - dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien
  • Fred-Adlmüller-Stipendien - für Studierende, die bereits das sechste Semester abgeschlossen haben
  • Leistungsstipendium
 - dient zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen
  • ÖAW Stipendien - für Doktorand*innen oder Studierende, die bereits ein Doktoratsstudium abgeschlossen haben

Weitere Fördermöglichkeiten:
Hinweis: Für manche Beihilfen, Stipendien, Förderungen darf die Mindeststudienzeit laut Curriculum um maximal 1 Toleranzsemester überschritten werden.
Folder "Wie finanziere ich mein Studium" (Studienbeihilfebehörde)

Information und Kontakt

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Wohnen, Versicherung, Ermäßigung

Lebenshaltungskosten und sonstige Ausgaben

Wichtige Informationen zu Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, Wohnen und noch vielem mehr stehen auf der Seite des OeAD - Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung zur Verfügung.

Wohnen

Die Universität für angewandte Kunst Wien hat keine Kooperationen mit Studierendenwohnheimen und bietet auch selbst keine Wohnmöglichkeiten für Studierende an.

Wohnmöglichkeiten

Unter anderem folgende Organisationen stellen Informationen über Unterkünfte für Studierende zur Verfügung:

Meldung des Wohnsitzes

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen ist der aktuelle Wohnsitz am magistratischen Bezirksamt bzw. am Ge­mein­de­amt (innerhalb von drei Tagen) bekannt zu geben.

Versicherung

Krankenversicherung

Für alle ordentlichen Studierenden, die nicht versichert oder mitversichert sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichern zu lassen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für außerordentliche Studierende.

Weitere Versicherungsmöglichkeiten für internationale Studierende sind unter anderem:

ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung

Der ÖH-Beitrag, der bei jedem ordentlichen und außerordentlichen Studium vorgeschrieben ist, beinhaltet auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bei der Generali Versicherungs AG. Diese deckt sämtliche Unfälle und Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Studium passieren (z.B. Schäden auf der Universität, Unfälle bei Kursen des USI oder in Studierendenwohnheimen). Die Versicherung gilt auch im Ausland. Weitere Informationen sind unter www.oeh.ac.at/service/versicherung zu finden.

Rundfunkgebühren, Hard- und Software

Rundfunkgebührenbefreiung

Bei sozialer Bedürftigkeit kann ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten gestellt werden. Eine Befreiungs-Checkliste (Informationen zu allgemeinen Voraussetzungen, Anspruchsberechtigungen und zu den erbringenden Nachweisen etc.) sowie eine Auflistung der entsprechenden Telefonanbieter sind unter https://www.gis.at/ zu finden.

Hard- und Software

Für Studierende der Angewandten gibt es die Möglichkeit, Note­books und Software preisreduziert zu beziehen

Semesterkarte der Wiener Linien

Ordentliche Studierende unter 26 Jahren können mit der Semesterkarte der Wiener Linien alle Verbindungen der U-Bahn, Straßenbahn und Buslinien innerhalb der Kernzone Wiens (ausgenommen spezielle Schnellbuslinien) sowie der ÖBB (z.B. Schnellbahn) und der Wiener Lokalbahnen (bis Vösendorf-Siebenhirten) nutzen.

Die Semesterkarte ist fünf Monate gültig: Im Wintersemester von 1. September bis 31. Jänner, im Sommersemester von 1. Februar bis 30. Juni. Für die Monate Juli und August können Studierende eine Ferienmonatskarte lösen.

Siehe https://www.wienerlinien.at/tickets/studierende

Kultur und Sport

Kunst und Kultur

In zahlreichen Theatern, Kinos und Museen sind für Studierende, zum Teil mit Altersbeschränkung, vergünstige Tickets erhältlich. 

Sportkurse und Bäderkarte

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Für den Inhalt verantwortlich: Universität für angewandte Kunst Wien / Studienangelegenheiten, Redaktion und Gestaltung: Anita Turi