Kurt
Wagner ist Stellvertreter – Rektor Bast und Senatsvorsitzende Jonkhans freuen sich über Zusammenarbeit
Die Konstituierung des neuen Universitätsrates der Universität für
angewandte Kunst Wien ist abgeschlossen und das Gremium hat seine Arbeit aufgenommen. Die fünf Mitglieder des Unirates der
Angewandten sind Dr.in Hildegund Amanshauser, Dr. Kurt Wagner, J.S.M., Hon.-Prof. Mag.a Lilli Hollein, Em. o. Univ.-Prof.
DI Dr. Klaus Bollinger und Mag.a Hemma Schmutz. In ihrer letzten Sitzung haben die fünf Mitglieder Hildegund Amanshauser zur
Vorsitzenden und Kurt Wagner zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Namens der Universität gratulieren Rektor
Gerald Bast und Senatsvorsitzende Anja Jonkhans herzlich und freuen sich über die bereits begonnene Zusammenarbeit.
„Es ist mir eine große Freude die Angewandte auf ihrem erfolgreichen Weg im Rahmen des Universitätsrates
zu begleiten. Unser Ziel im Universitätsrat ist es, in einer guten Zusammenarbeit mit Rektorat und Senat, die Angewandte auf
ihrem Platz im internationalen Spitzenfeld zu unterstützen. In einer Zeit, in der Rektor Dr. Gerald Bast, der das Haus mehr
als zwanzig Jahre geprägt hat, an die neue Rektorin Univ.-Prof. Petra Schaper Rinkel übergibt, sehe ich das eine spannende
und sehr verantwortungsvolle Aufgabe“ erklärt die Vorsitzende des Universitätsrates der Angewandten, Hildegund Amanshauser.
Die Kunsthistorikerin hat am Museum moderner Kunst (heute Mumok) und als Generalsekretärin der Secession in Wien gearbeitet.
Sie war u. a. Direktorin des Salzburger Kunstvereins, o. HS Professorin für Kunstwissenschaft/Kunst und Öffentlichkeit an
der Kunstakademie Münster (Westfalen) und zuletzt Direktorin der Internationalen Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg,
deren Profil als globale Akademie sie entscheidend verantwortet hat.
Der Universitätsrat ist neben dem
Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der Universität für angewandte Kunst Wien. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern
zusammen, die für eine Funktionsperiode von fünf Jahren (aktuell bis Februar 2028) im Amt sind. Die Mitglieder werden zu gleichen
Teilen von der Bundesregierung und der Universität bestellt und wählen gemeinsam ein fünftes Mitglied. Dem Universitätsrat
kommt u. a. die Aufgabe zu, auf Basis von Vorschlägen des Rektorats den Organisationsplan und den Entwicklungsplan zu genehmigen.
Dabei geht es um den grundsätzlichen organisatorischen Aufbau der Universität sowie um die strategische Planung der künftigen
Entwicklung.