Voraussetzungen
Studierende der wissenschaftlichen Doktoratsstudien sind berechtigt, sich zu den Rigorosen anzumelden, wenn sie die im Curriculum
festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Anmeldung zur abschließenden Prüfung sind die positive Absolvierung
der festgelegten Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Dissertation.
Antragstellung
Um ein Doktoratsstudium abzuschließen ist es notwendig, einen Antrag auf Zulassung zum Rigorosum zu stellen. Dieser ist zusammen mit dem beizulegenden Antrag auf Ernennung der Beurteiler*innen einer Dissertation im Studiendekanat abzugeben. Bedarf an externen Beurteiler*innen ist persönlich mit dem Vizerektorat für Lehre abzustimmen.
Alle genannten Formulare stehen nachfolgend zur Verfügung. Werden die Anträge genehmigt, wird das Formular zur Beurteilung der Dissertation an die ernannten Beurteiler*innen gesandt.
Zusätzlich zur Anmeldung zum Rigorosum sind zwei gebundene Exemplare der Dissertation im Vizerektorat für Lehre abzugeben.
Formulare
siehe Menü - Formulare
Formvorschriften für Dissertationen
Jedes Dissertationsexemplar muss mit geleimtem Rücken und hartem Deckel gebunden werden. Am Buchrücken sind Zu- und Vorname
anzuführen. Es wird empfohlen, die ersten Seiten der Dissertation entsprechend dem zur Verfügung stehenden Leitfaden zu gestalten sowie Kurzfassungen (Abstracts) sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache (je max. 250 Wörter) zu verfassen
und in die Arbeit einzubringen.
Termin und Ablauf des Rigorosums
Das Rigorosum kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des Antrags stattfinden. Im Rahmen des Rigorosums ist die Dissertation
in ihrem wissenschaftlichen Kontext vor dem Prüfungssenat zu verteidigen. Dem Prüfungssenat gehören jene Universitätslehrenden
an, welche die Dissertation betreut und/oder beurteilt haben.
Die*Der Kandidat*in können mit Betreuer*in und Zweitbeurteiler*in Termin, Ort und Uhrzeit des Rigorosums vereinbaren und
dem Vizerektor für Lehre bekannt geben, der dann die Mitglieder des Prüfungssenates einlädt.
Beurteilung und Verleihung der Abschlussurkunden
Mit der positiven Beurteilung von Rigorosum und Dissertation wird das betreffende Doktoratsstudium abgeschlossen, es erfolgt
die bescheidmäßige Verleihung des akademischen Grades durch den Vizerektor für Lehre. Am Ende jedes Semesters findet eine
feierliche Promotion statt. Die Teilnahme ist kostenlos und im Bereich Studienangelegenheiten anzumelden.