Ausschreibung der Startstipendien für Filmkunst 2024
Einreichfrist:
03. April 2024
Unter dem Titel Startstipendien 2024 schreibt das Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus.
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung von Künstler:innen am Beginn ihrer beruflichen
Laufbahn dar und unterstützen dabei, die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Regisseur:innen bzw. Drehbuchautor:innen
voranzutreiben und ihnen den Einstieg in Filmbranche und Kunstbetrieb zu erleichtern.
Stipendien
Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 9.000 dotiert. Mit
dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden.
Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2024 begonnen werden.
Alleinerzieher:innen, denen
ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes
Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums
nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe
für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
Voraussetzungen
• Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel
nachzuweisen).
Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1988 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert
werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten
oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
• Von
der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte)
zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist
nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
• Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
• Formal nicht entsprechende
Anträge werden ohne Begründung retourniert.